VERWALTUNG / GEMEINDERAT / RATHAUS / STADTREGION

Verwaltungsreform, Transparenz:

Die Liste Peter Hofbauer wird auch in der kommenden Gemeinderatsperiode über entsprechende Gemeinderatsanträge und Presseaussendungen darauf drängen, dass “Verwaltungsreformen” und “Transparenz” (also die Nachvollziehbarkeit der politischen Vorgänge für die Bürgerinnen und Bürger ) in der Klosterneuburger Stadtverwaltung und in der Zusammensetzung des Gemeinderates verwirklicht werden, mit dem Ziel dadurch Einsparungen im Interesse der Steuer zahlenden Bürgerinnen und Bürger zu erwirken.

 

Denn auch Gemeinden und Städte sind aufgerufen den Forderungen
( u. a. der Ex-Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler und Josef Moser) nach Reformen in der Verwaltung im Interesse einer effizienteren und somit die Interessen der Steuerzahler berücksichtigenden Verwaltung nachzukommen.

Vorschläge der Liste Peter Hofbauer:

1. Evaluierung der Organisationsstruktur der Gemeindeverwaltung:

Laut Stadtratsbeschluss vom 19 Februar 2014 soll ein Konzept erstellt werden, dessen “Ziel die Sanierung des Rathauskomplexes auf Neubaubestand sowie die Abstimmung der Raumnutzung mit der Organisationsstruktur der Verwaltung.”
Der Lokalpresse gegenüber stellte Hofbauer fest , “dass zunächst geprüft gehört, ob die Organisationsstruktur der Verwaltung noch zeitgemäßem Standard entspricht. Hofbauer lt.NÖN: “Erst danach reden wir über ein teures Sanierungskonzept und auch das erst nach Prüfung ob es nichts Wichtigeres gibt.”
Grundvoraussetzung für eine Mitwirkung der Gemeindemandatare an einer Prüfung, ob die Verwaltungsstruktur noch zeitgemäßem Standard entspricht, ist wohl die Kenntnis der Stellenbeschreibung der Dienststellen der Klosterneuburger Stadtverwaltung. (Aufgaben, Kompetenzen, und Verantwortungsbereiche).
Herr Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager reagierte auf den Wunsch von Hofbauer nach Offenenlegung der Dienststellenbeschreibungen lt NÖN ,wie folgt:
“Bürgermeister Schmuckenschlager bleibt indes bei seiner Haltung: ” Die Stadtgemeinde veröffentlicht zweimal jährlich den Dienstpostenplan, in den jeder Einsicht nehmen kann .Persönlich lehnt er die Veröffentlichung der genauen Dienstpostenbeschreibung ab. Erstens müssen die Vorgesetzten ihrer Verantwortung gerecht werden und bei Nichterfüllung von Aufgaben auch ohne Zuruf von außen handeln können und zweitens halte ich die Wahrung der Privatsphäre  (!!)und des arbeitsrechtlichen Vertrauens jedem einzelnen Mitarbeiter gegenüber für wichtig.”
In der GR Sitzung vom Dezember 2012 verkündete Herr Bürgermeister, dass er  an Sitzungen bei Transparancy International teilgenommen habe.
Wörtlich: Es geht darum, dass Klosterneuburg eine Pilotgemeinde für eine transparente Gemeinde werde.
Nach dieser gleichsam nach Ostblockmuster erfolgten Verhöhnung des Begriffes “Transparenz” stellte Gemeinderat Dipl.Ing. Peter Hofbauer zur Sitzung des Gemeinderates am 27. Juni 2014 den folgenden Dringlichkeitsantrag.:

“Die personenneutralen Stellenbeschreibungen der Dienststellen der Stadtgemeinde Klosterneuburg und deren Struktur (Anzahl der Mitarbeiter und deren Einstufung) werden offen gelegt”

Der Antrag wurde mehrheitlich ( ÖVP und GR Schweeger, PUK)abgelehnt.

So sieht also die Transparenz nach den Vorstellungen von Herrn Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager und seines Netzwerkes aus:

a.) Das Wortprotokoll der Gemeinderatssitzungen wurde von ÖVSPÖ abgeschafft. Offensichtlich damit die Nachvollziehbarkeit nicht mehr gegeben ist.
b.) Die Protokolle der Gemeinderatsausschüsse werden an die Fraktionsvorsitzenden nach wie vor “mit dem Hinweis auf das Amtsgeheimnis” übermittelt.
3.) Die Mitglieder des Gemeinderates dürfen nicht wissen, welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche die Dienststellen der Stadtgemeinde Klosterneuburg haben….“mit Rücksicht auf die Privatsphäre der Beamten.”

 Das ganze spielt sich nicht irgendwo hinter dem Ural ab, sondern in Klosterneuburg ! In der Transparenz-Pilotgemeinde. Hier besteht dringender Handlungsbedarf !

2. Reduzierung der Anzahl der Gemeindeorgane
in der kommende Gemeinderatperiode

Bereits zur Sitzung des Gemeinderates am 2. Oktober 2009
wurde in einem von Peter Hofbauer eingebrachten Dringlichkeitsantrag diese Forderung gestellt. ( Originaltext siehe im unten angeführten Anhang) Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Für die kommende Gemeinderatsperiode wird die Liste Peter Hofbauer der Forderung neuerlich Nachdruck verleihen. Die Anzahl der Mandatare auf das gesetzlich festgelegte Mindestmaß reduziert werden:

a.) 9 anstatt 13 Stadträte: Einsparungsmöglichkeit rd.€ 6000- pro Monat

b.) Der/ die Umweltstadtrat /rätin übernimmt die Funktion der Umweltgemeinderäte. Einsparungsmöglichkeit: rd. € 1000.- pro Monat

c.) Die Funktion der Ortsvorsteher wird gemäß § 40  der Gemeindeordnung von Gemeinderäten übernommen. Die Anzahl der Gemeinderäte bleibt demnach unverändert bei 41, wie dies der Niederösterreichischen Gemeindeordnung entspricht. Einsparungsmöglichkeit rd. € 3000.- pro Monat.

Ergänzend um Thema Ortsvorsteher:

Auf die neuerlich zur Diskussion gestellte Forderung , dass die Funktion der Ortsvorsteher von Gemeinderäten übernommen werden sollen, reagierte Herr Bürgermeister ablehnend über die Lokalpresse, wobei besonders auffällt, dass Herr Bürgermeister die gesetzliche Regelung “nicht für sinnvoll hält.” (..und offensichtlich daher ablehnt)
Diese Ablehnung veranlasste GR Peter Hofbauer den folgenden Brief an Herrn Bürgermeister zu richten:

Peter Hofbauer 17.August 2014

” Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Seit vielen Jahren fordere ich, dass die Ortsvorsteher Mitglieder des Gemeinderates sein sollen. In der NÖN Nr. 32/2014 versuchst du zu rechtfertigen, warum du dieser Forderung nicht nachkommen willst.Nicht nachvollziehbar ist für mich deine “Rechnung” , die beweisen soll dass die Bestellung von Ortsvorstehern ein seit ” 60 Jahren praktiziertes Sparbeispiel sei , das sechs komplette Gemeinderäte “obsolet macht.”
Diese Behauptung bedarf unbedingt einer näheren Erklärung, um die ich dich nunmehr ersuche. Welche Ersparnis soll mit einer nicht gesetzeskonformen Bestellung von sechs ” außertourlichen ” Ortsvorstehern verbunden sein ?
Lt. Niederösterreichischer Gemeindeordnung § 18 ist die Anzahl der Gemeinderäte gemäß der Einwohnerzahl von Klosterneuburg mit 41 begrenzt. ( nach Einwohnerzahl gemäß vorangegangener Volkszählung, also hauptgemeldete BürgerInnen) Wenn ich fordere, dass die sechs Ortsvorsteher gemäß § 40 der Gemeindeordnung dem Gemeinderat angehören sollen, dann nach einfacher Milchmädchenrechnung doch nicht zusätzlich zu den 41Gemeinderäten( sonst wären es ja 47 ! ) . Wenn also gemäß meiner Forderung nach Entsprechung der gesetzlichen Regelung die 6 Ortsvorsteher dem Gemeinderat angehören, bleibt die Anzahl der Gemeinderäte gleich, nämlich 41. Die nicht dem Gemeinderat angehörenden Ortsvorsteher, wie bisher gehandhabt, erübrigen sich somit. Damit ist in logischer Folge die Einsparung der Aufwandsentschädigung für 6 Gemeinderäte verbunden.  (In Summe rund. € 36.000 pro Jahr !) Die Aufwandsentschädigung für die sodann dem Gemeinderat zugehörigen 6 Ortsvorsteher bleibt gleich.
Sehr bedenklich finde ich auch deine im Weiteren in der NÖN wiedergegeben Ansichten. Du siehst demnach (Anm.: im § 40)”einen Fehler in der Gemeindeordnung” !! Es gibt viele Menschen, die Fehler in geltenden Gesetzten sehen. Sie sind dennoch an deren Einhaltung gebunden! Stell dir einmal vor, wie es aussieht, wenn jeder Staatsbürger sich nur an jene Gesetze hält, die für sinnvoll erachtet (zB Jemand sieht in einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn einen Fehler in der Verkehrsordnung und fährt daher mit 200 kmh. Basta !)
Daher ist auch ein Bürgermeister an die Einhaltung des § 40 der NÖ Gemeindeordnung gebunden.
Wenn du eine diesbezügliche Novellierung der NÖ GO für sinnvoll erachtest, musst du dich an deinen Parteifreund Landtagsabgeordneten .Dipl.Ing. Willibald Eigner wenden. (Antrag im Landtag ? )

  • 40 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung lautet:

“(2) Für jeden Ortsteil nach Abs.§ 40 / 1 kann der Gemeinderat auf Vorschlag des Bürgermeisters einen Ortsvorsteher auf die Dauer der Funktionsperiode des Gemeindevorstandes bestellen. Es können nur Gemeindemitglieder bestellt werden, die das passive Wahlrecht zum Gemeinderat besitzen und ihren Hauptwohnsitz in dem Ortsteil haben, für den sie bestellt werden sollen. Nach Möglichkeit ist ein im betreffenden Ortsteil wohnhafter Gemeinderat zu bestellen. Der Ortsvorsteher kann vom Gemeinderat auf Vorschlag des Bürgermeisters abberufen werden. Bei Verlust der Voraussetzungen für seine Bestellung oder wenn er die Interessen der Gemeinde verletzt, ist ein Vorschlag des Bürgermeisters nicht erforderlich.”
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Da in jedem der Ortsteile von Klosterneuburg zumindest ein/e MandatarIn wohnt , ist diese Möglichkeit gegeben und somit dem   § 40 zu entsprechen.

Weiters führst du an ,dass “Gemeinderäte freie Mandatare sind. “Ortsvorsteher seien jedoch durch ihre Funktion an den Bürgermeister weisungsgebunden”. Darin siehst du einen Widerspruch.Es dürfte deiner Aufmerksamkeit entgangen sein , dass ÖVP Gemeinderat Mag. Alexander Weber als Mitarbeiter in der Rechtsabteilung tätig ist. ( Nähere Dienststellenbeschreibung ist ja entgegen meiner diesbezüglichen Forderung nach Transparenz leider geheim, weil es ansonsten nach deiner in der NÖN zitierten Meinung ein Eingriff in die Privatsphäre deiner Mitarbeiter wäre)
Wie sieht`s also dort aus ,mit dem angeblichen Widerspruch ?
Ist der “freie” ÖVP- Gemeinderat Mag. Weber nun weisungsgebunden oder nicht ?

Es darf auch daran erinnert werden, dass innerhalb der Gemeinderatsperioden 1980 bis 1995 die ” Klosterneuburger Wahlgemeinschaft Liste Dr. Weber” im Gemeinderat vertreten war. Dr. Weber war aber weisungsgebundener Stadtamtsdirektor !! ..und gleichzeitig Gemeinderat. Weisungsgebunden war er nämlich nur in Ausübung seiner dienstlichen Verpflichtungen, nicht aber in der Ausübung seines Mandates.
Dass der Arbeitsaufwand der beiden Positionen (also Gemeinderat und Ortsvorsteher) nicht miteinander vereinbar wären, ist nicht nachvollziehbar und bedarf dringend eines Nachweises. (Bitte um Berichte der Ortsvorsteher, analog der Leistungsberichte z. B. von Umweltgemeinderäten) Der Arbeitsaufwand eines Ortsvorstehers ist mit Sicherheit nicht größer als der Arbeitsaufwand eines Gemeinderates, der seine Aufgabe ernst nimmt.
Was deine Behauptung, dass die Qualität des Bürgerservices und der Bürgernähe leidet, ist diese ebenfalls nicht nachvollziehbar.
Denn die Bürgernähe sollte von jedem Gemeinderat praktiziert werden. Oder ?? Und welche Möglichkeit hinsichtlich Qualität des Bürgerservices besteht für die Ortsvorsteher, die über jene eines Gemeinderate hinausgeht ? Das Gegenteil ist die Realität. Da die Ortsvorsteher nicht dem Gemeinderat angehören und somit auch nicht das Recht auf Akteneinsicht haben, können sie weder im Gemeinderat noch in Gemeinderatsausschusssitzungen die Interessen der BürgerInnen ihrer Ortsteile vertreten. Ihre Möglichkeit Bürgerservice zu leisten ist im höchsten Ausmaß eingeschränkt im Vergleich zu den Möglichkeiten eines Gemeinderates.

Deiner in “Bezirksblätter” / 32 /2014 wiedergegebene Ansicht , dass eine Einsparung von Politikern nur nach einer Gemeinderatswahl diskutiert werden kann ,weil die Mandatare auf fünf Jahre festgelegt sind, ist entgegen zu halten, dass die Anzahl der Stadträte, Ortsvorsteher usw. in der Konstituierenden Sitzung des Gemeinderates, also in der ersten Sitzung nach der Wahl, beschlossen werde. Da kann man wohl noch diskutieren, aber es nützt nichts, weil diese Anzahl ja schon vorher in den oder auch zwischen den Fraktionen ”ausgeschnapst” wurde. Daher muss man unmittelbar vor einer Gemeinderatswahl darüber diskutieren und kann sich per Resolution festlegen.
Das habe ich versucht, indem ich zur Sitzung am 2. Oktober 2009 einen diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag eingebracht habe (siehe Anlage) Dem Antrag ist aber nicht einmal die Dringlichkeit zuerkannt worden. (24 Gegenstimmen) Die ÖVP wollte darüber also gar nicht reden….. Da könnten ja einige Freunde ihre Posten verlieren. .. Damit verbundene Einsparungen ? … Uninteressant !…..
Ich ersuche dich hiermit anhand meiner Argumente deine bisherige Meinung zu überdenken und daran mitzuwirken, dass meine mit finanziellen Einsparungen einerseits und mit Verbesserungen für die Ortsvorsteher hinsichtlich Bürgerservice andrerseits verbundenen Reformvorschläge umgesetzt werden.”

Freundliche Grüsse !
Peter Hofbauer

Wir fordern des Weiteren:

1. Um zu verhindern, dass diskussionswürdige Gemeinderatsanträge (Dringlichkeitsanträge, Minderheitsanträge, Initiativanträge und bereits vorher beratene Anträge), aus parteitaktischen Überlegungen von einer Rathausmehrheit “schubladiert” werden , müssen Anträge , die zur weiteren Beratung in einen oder mehrere Ausschüsse verwiesen werden verpflichtend in der nächsten Gemeinderatssitzung auf Basis der Beratungsergebnisse neuerlich beraten und darüber abgestimmt werden.

2. Eine Einführung von Rechenschaftspflichten

Rechenschaftspflicht für die Rathausmehrheit:

Wird einer wahlwerbenden Fraktion durch Wählervotum die absolute Mehrheit zuerkannt oder bildet sich durch Koalition eine absolute Mehrheit ,so wäre der nunmehr bestehenden Rathausmehrheit die ungehinderte Möglichkeit gegeben ihre Wahlversprechen einzulösen. (Dafür hat sie ja das Vertrauen der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler zum Unterschied von den “Wahlverlierern” erhalten)
Daher ist verpflichtend:
Am Ende einer Gemeinderatsperiode hat die Rathausmehrheit die Verpflichtung über die Einhaltung ihrer Wahlversprechen Rechenschaft abzulegen. Bei Nichteinhaltung ist diese zu begründen!

Rechenschaftspflicht für in “Opposition” befindliche Fraktionen:

Oppositionsfraktionen haben die Verpflichtung am Ende einer Funktionsperiode des Gemeinderates darüber Rechenschaft abzulegen, welche Initiativen sie zur Verwirklichung ihrer Wahlversprechen ergriffen haben, weiters ob ihre Initiativen erfolgreich waren. Wenn sie nicht erfolgreich waren, ist dies zu begründen.

3. Rechenschaftspflicht für Mandatare

Alle Mandatare (Bürgermeister, Vizebürgereister, Stadträte, Gemeinderäte und Ortsvorsteher) sind verpflichtet am Ende einer Funktionsperiode des Gemeinderates Rechenschaftsberichte über ihre Tätigkeit vorzulegen.
Da die bloße Teilnahme an Gemeinderatssitzungen und Ausschusssitzungen als Selbstverständlichkeit anzusehen ist kann sie nicht Gegenstand des Berichtes sein kann. Der Rechenschaftsbericht hat zu beinhalten: Eingebrachte Ideen, (Anträge) Innovationsvorschläge, Wortmeldungen im Gemeinderat, Aktivitäten bei Hilfestellung gegenüber Rat und Hilfe suchenden Bürgerinnen und Bürgern sowie für das Gemeinwohl wirkende Organisationen, wie Vereine ,Sportvereine und Hilfsorganisationen

 Wir stellen auch die Erweiterung der Gelöbnisformel zur Diskussion, die jede Gemeinderätin bzw. jeder Gemeinderat zu leisten hat:

Bisher lautete sie:
“Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Stadtgemeinde Klosterneuburg nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”

Wir schlagen folgende Ergänzung vor:

“Ich gelobe dass, ich bei allen Abstimmungen zu Gemeinderatsanträgen grundsätzlich parteitaktische Erwägungen ausschließe und einzig und alleine nach sachlichen Gesichtspunkten entsprechend den Prinzipien Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entscheiden werde.”

Wir versprechen:
Beispiel gebend werden wir jeden Antrag und jede Initiative anderer Fraktionen gewissenhaft prüfen und auf keinen Fall aus parteitaktischen Gründen von vornherein ablehnen. Wir werden solche Initiativen unterstützen, wenn sie uns sinnvoll erscheinen, wir werden Ergänzungsvorschläge, Verbesserungsvorschläge und Änderungsvorschläge einbringen, wenn wir glauben einen wertvollen Beitrag leisten zu können. Eine Ablehnung unsererseits werden wir ausführlich begründen. Wir werde die Leistungen unserer politischen Kontrahenten entsprechend würdigen, so wie wir uns wünschen, dass unsere Leistungen anerkannt werden.

Zum Unterschied von üblichen Wahlversprechungen der bisherigen Rathausmehrheit sind unsere oben angeführten Vorschläge nicht kostspielige bzw. gar nicht realisierbare “Visionen” bzw. “Wahlzuckerln”.
Die Realisierung kostet gar nichts, außer Bereitschaft zu Innovation, im Gegenteil sie bringen sogar Einsparungen.

Zur ergänzenden Information:
Der oben angeführte Dringlichkeitsantrag aus 2009 lautete:

Gemeinderat Senatsrat a. D.
Dip.Ing,Peter Hofbauer

Dringlichkeitsanträge zur Sitzung des Gemeinderates am 2. Oktober 2009-10-01

Gegenstand: Reduzierung der Anzahl der Gemeindeorgane
in der kommende Gemeinderatperiode

Sachverhalt:

Gemäß § 24 der NÖ Gemeindeordnung darf die Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates) den dritten Teil der Zahl der Gemeinderäte nicht übersteigen. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg schöpft zum Unterschied von vergleichbaren Städten die Möglichkeit 13 Stadträte (von insgesamt 41 Gemeinderäten) zu bestellen voll aus.

Darüber hinaus bestellt der Bürgermeister von Klosterneuburg ,ebenfalls zum Unterschied von vergleichbaren Städten, für 6 Ortsteile von Klosterneuburg je einen Ortsvorsteher, der nicht dem Gemeinderat angehört. Gemäß § 40 NÖ Gemeindeordnung ist als Ortsvorsteher nach Möglichkeit ein im betreffenden Ortsteil wohnhafter Gemeinderat zu bestellen. Da diese Möglichkeit de facto besteht wird in Klosterneuburg seit Jahrzehnten dieser gesetzlich geregelten Verpflichtung nicht entsprochen. Auf diesen Umstand hat der Antragsteller in den vorangegangenen Gemeinderatsperioden wiederholt hingewiesen und hat verlangt, dass als Ortsvorsteher Mitglieder des Gemeinderates zu bestellen sind. Vom Antragsteller wurde also nicht die Abschaffung der Ortsvorsteher verlangt, wie dies bedauerlicherweise offensichtlich durchschaubaren parteitaktischen Gründen behauptet wird.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Funktion des Umweltgemeinderates von einem Mitglied des Gemeindevorstandes (Sinnvoller Weise von einem “Umweltstadtrat”)ausgeübt wird.

Bei einer Reduzierung von 13 auf gesetzlich erforderliche 9 Mitglieder des Gemeindevorstandes ergäbe sich eine Einsparungsmöglichkeit von rd. € 6000-
pro Monat.
Bei dem Gesetze entsprechenden Bestellung von Gemeinderäten als Ortsvorsteher ergäbe sich eine Einsparungsmöglichkeit von rd. € 3000.- pro Monat.

Die Übernahme der Funktion eines Umweltgemeinderates durch den Umweltstadtrat und die Einsparung von derzeit zwei Umweltgemeinderäten würde zusätzlich eine Einsparung von
rd. € 1000.- bringen.

Eine Reduzierung der Anzahl der Gemeindorgane entsprechend oben angeführten Möglichkeiten würde demnach in Summe eine Einsprung von rund € 10.000- pro Monat bringen.

In Anbetracht des tatsächlich für ihre Tätigkeiten erbrachten Zeit- und sonstigen Aufwandes der Mehrzahl der genannten Gemeindeorgane ist eine Reduzierung der Anzahl der Gemeindorgane durchaus möglich, ohne dass damit auch nur irgendeine Einschränkung der Leistungen für die BürgerInnen von Klosterneuburg verbunden wäre.
Darüber hinaus besteht kein Zweifel, dass die Ausschöpfung der Möglichkeiten für Einsparungen im Rahmen der Gemeindeverwaltung im Hinblick auf die sich aus der allgemeinen Finanzkrise ergebenden Notwendigkeiten für jeden verantwortungsbewussten Kommunalpolitiker als Gebot der Stunde anzusehen ist und dies auch den diesbezüglichen – bisher weitgehend nur angekündigten- Intentionen der Bundesregierung entspräche.

Daher stellt Gemeinderat Dipl.Ing. Peter Hofbauer die

Dringlichkeitsanträge:

1.Antrag: Die von GR Dipl.Ing. Peter Hofbauer im Sachverhalt angeführten Einsparungsmöglichkeiten werden im Verwaltungsausschuss behandelt. Eine Ablehnung bzw. teilweise Ablehnung der im Sachverhalt angeführten Vorschläge ist stichhaltig und nachvollziehbar zu begründen. Ein entsprechender Bericht ist dem Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung im Dezember vorzulegen.

2.Antrag:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg beschließt die im folgenden angeführte Resolution:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg empfiehlt dem nach der Gemeinderatswahl 2010 konstituierten Gemeinderat die Reduzierung der Gemeindeorgane entsprechend den im Sachverhalt angeführten Möglichkeiten. Die eingesparten Geldmittel sind zu 50 % gebunden für die zu den der derzeitigen Aufwendungen zusätzliche Förderung von Jugendsport und zu 50 % für die zu den derzeitigen Aufwendungen zusätzliche Unterstützung von Sozialprojekten. ( z.B.SOMA-Markt)

Begründung der Dringlichkeit:

Beide Anträge sind noch in der nunmehr auslaufenden Funktionsperiode des Gemeinderates zu beschließen.